FAQ
Studienziele/-ablauf
Wir möchten im Rahmen dieser Studie klären, ob
- Kinder, die eine Kinderbetreuungsstätte (Kinderkrippen, Kindergärten, Grundschulen) in Bayern besuchen, eine Gefahr für eine unkontrollierte Ausbreitung von SARS-CoV-2 (also des neuartigen Coronavirus) darstellen, und
- wie hoch die Inzidenz und Prävalenz von symptomatischen und asymptomatischen SARS-CoV-2-Infektionen bei Kindern ist.
Zudem soll beurteilt werden, in wieweit die Corona-Pandemie die Gesundheit und die Lebensqualität von Kindern insgesamt beeinflusst.
Nach einer Pilotphase im Juli 2020, hat unsere Studie Anfang Oktober 2020 offiziell begonnen und wird voraussichtlich im Sommer 2021 abgeschlossen sein.
Der letzte von insgesamt drei Erhebungszeiträumen war für Ende Januar 2021 geplant, wurde aber aufgrund der geltenden Einschränkungen verschoben. Nachdem im März 2021 ein Großteil der teilnehmenden Kinderbetreuungseinrichtungen wieder geöffnet wurden, fand die dritte Erhebung statt, welche im April dieses Jahres abgeschlossen wurde. Zum Abschluss unserer Studie wird es für die Lehrkräfte sowie Schüler und Schülerinnen an ausgewählten Grundschulen die Möglichkeit geben, sich nach den Pfingstferien auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 testen zu lassen. Diese Testung wird ebenfalls von einem Fragebogen begleitet, der per E-Mail an die Teilnehmenden versendet wird. Im Anschluss daran erfolgt die Auswertung der erhobenen Daten.
Da wir möglichst viel über die Einrichtung und die Kinder, die sie besuchen, erfahren wollen, erhalten alle Teilnehmenden für die Dauer der Studie regelmäßig Fragebögen zum Ausfüllen. Die Fragen betreffen soziodemografische Daten, Kontakte (z. B. familiäres Umfeld, Arbeit), positive Corona-Tests (Zeitpunkt, Anlass für Testung), persönliche Schutzmaßnamen (z. B. Tragen einer Maske) und Fragen zum Wohlbefinden der Familien. Der Link zum Online-Fragebogen (Castor survey) wird per E-Mail verschickt.
Bei Interesse wird bei einem Teil der Betreuungspersonen und der Kinder auch ein Rachenabstrich genommen, um auf das neuartige Coronavirus – SARS-CoV-2 – zu testen. Es wird eine zufällige Stichprobe getestet, also nicht alle interessierten Kinder und Betreuungspersonen einer Einrichtung.
Zum Abschluss unserer Studie wird es für Lehrkräfte sowie Schüler und Schülerinnen an ausgewählten Grundschulen die Möglichkeit geben, sich auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 testen zu lassen. Diese Testung wird ebenfalls von einem Fragebogen begleitet, der per E-Mail an die Teilnehmenden versendet wird.
Zunächst fragen wir bei den ausgewählten Kinderbetreuungseinrichtungen (Grundschule, Kindergarten, Krippe) an, ob diese Interesse haben, an unserer Studie mitzuwirken. Sobald uns das Einverständnis einer Einrichtung vorliegt, verschicken wir detaillierte Informations- und Einwilligungsschreiben an die Einrichtungen, mit der Bitte, diese an die Lehrkräfte und an die Eltern zu verteilen.
Die Einwilligungserklärungen werden in den Einrichtungen gesammelt und durch die Studienärzte und Studienärztinnen gesichtet. Bei Interesse erfolgt bei einem Teil der Teilnehmenden eine stichprobenartige Auswahl für den Rachenabstrich. Diese werden nach Terminvereinbarung in den Einrichtungen durch ein Studienteam vorgenommen wird. Jede Person, die einer Teilnahme zugestimmt hat, erhält per E-Mail einen Link zum Online-Fragebogen.
Die Auswahl der Einrichtungen erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Zunächst wurde in jedem Wahlbezirk (gemäß Bundestagswahl 2017) eine Grundschule ausgewählt. Danach wurden eine Kinderkrippe sowie ein Kindergarten in der näheren Umgebung bestimmt.
Um noch mehr Familien in unserer Studie einschließen zu können, haben wir im Frühjahr 2021 weitere Grundschulen für eine reine Befragung mittels Online-Fragebogen rekrutiert.
Nach Zustimmung der Einrichtungsleitung sowie gegebenenfalls des Elternbeirates wurden die Einrichtungen in die Studie eingeschlossen und die Eltern, Betreuungspersonen und Lehrkräfte informiert und um ihre Einwilligung zur Studienteilnahme gebeten.
Um ein besseres Verständnis des Infektionsverlaufs in den teilnehmenden Einrichtungen zu gewinnen, wurden zum Abschluss unserer Studie ausgewählte Grundschulen eingeladen, sich im Anschluss an die 3. Erhebungsphase auf SARS-CoV-2-spezifische Antikörper testen zu lassen.
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Auch wenn eine Einwilligung vorliegt, kann diese jederzeit widerrufen werden. Auch werden wir bei keiner Person einen Rachenabstrich/Blutentnahme durchführen, die dies am Testtag verweigert.
Die Sorgeberechtigten der teilnehmenden Kinder und die Betreuungspersonen sowie die Leiter/Leiterinnen der jeweiligen Einrichtungen erhalten zu jedem Erhebungszeitpunkt per E-Mail einen Link zur Eingabe eines web-basierten Fragenbogens in CASTOR survey instrument©. Castor EDC © ist eine Datensammlungssoftware, die Verwendung in der medizinischen Forschung findet. Sie eignet sich für die Verwendung in prospektiven, retrospektiven und in Registrierungsstudien. In unserer Studie verwenden wir Castor zur elektronischen Erfassung aller Daten aus den Fragebögen sowie der Laborergebnisse. Der versendete Link ermöglicht ausschließlich eine Dateneingabe und gewährt keinen Zugriff Dritter auf gespeicherte Daten, ebenso werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.
Die Fragebögen werden während jeder der drei Erhebungsphasen sowie begleitend zu unserer abschließenden Antikörpertestung versandt. Die letzte Fragebogenerhebung findet im Juni/Juli 2021 statt.
Das Beantworten der Fragebögen dauert zwischen 10 und 30 Minuten.
Testablauf
Es wird ein Rachenabstrich durchgeführt. Der Abstrich wird über den Mund vorgenommen und NICHT über die Nase.
Für die Testung auf Antikörper gegen SARS-Cov-2 ist eine Blutentnahme aus der Fingerbeere (Fingerspitze) notwendig. Im Rahmen der Blutentnahme wird der Bereich um die Einstichstelle massiert (leicht zusammengedrückt und ausgestrichen). Der Einstich wird mit einer sterilen Lanzette durchgeführt.
Auf unserer Webseite zeigt ein Video, wie ein Rachenabstrich abläuft.
Ein Rachenabstrich kann manchmal unangenehm sein, ist aber nicht gefährlich. Zum Eigenschutz trägt unser Studienpersonal spezielle Schutzkleidung. Um Ihren Kindern die Schutzkleidung näher zu bringen, finden Sie hier kinderfreundliche Ausmalvorlagen als PDF zum Download.
Wir versuchen die Testungen für alle so kurz wie möglich zu halten. Der Abstrich bzw. die Blutentnahme selbst nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Wie lange die Testung insgesamt dauert, hängt von der Anzahl der getesteten Personen sowie von der Organisation vor Ort ab und lässt sich somit nicht genau vorhersagen.
Nachdem wir die Einverständniserklärungen der Kinder und Betreuungspersonen erhalten haben, werden daraus durch ein Zufallsverfahren die Kinder und Betreuungspersonen für den Abstrich ermittelt. Bevor wir die Einrichtung besuchen, wird der Einrichtungsleitung mitgeteilt, welche an der Studie Teilnehmenden getestet werden sollen. Gegebenenfalls werden am Tag der Testung noch weitere Teilnehmende ausgewählt, sollten ausgewählte Teilnehmende nicht anwesend sein (z. B. wegen Urlaub, Krankheit).
An der Testung auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 kann jede Lehrkraft und jeder Schüler/jede Schülerin der teilnehmenden Schulen mitmachen. Es findet keine zufällige Auswahl statt.
Sollten Sie auf unserer Webseite nicht alle Antworten auf Ihre Fragen finden, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren (kind_covidkidsbavaria@med.uni-muenchen.de). Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass Sie an einem unserer wiederkehrenden Informationsabende rund um die Studie über Zoom teilnehmen. In diesem Rahmen möchten wir Eltern und Betreuungspersonen die Möglichkeit bieten, gezielte Fragen zu stellen und mögliche Unsicherheiten auszuräumen. Einen Einladungslink erhalten Sie vorab von Ihrer Einrichtungsleitung via E-Mail.
Testung
Der Rachenabstrich kann unangenehm sein, ist aber bei fachgerechter Durchführung schmerzfrei. Manchmal löst der Abstrich einen kurzzeitigen Husten- oder Würgereiz aus.
Für die Testung auf Antikörper gegen SARS-Cov-2 ist eine Blutentnahme aus der Fingerbeere (Fingerspitze) notwendig. Dafür wird der Bereich um die Einstichstelle massiert (leicht zusammengedrückt und ausgestrichen). Der Einstich wird mit einer sterilen Lanzette durchgeführt und kann einen kurzen Schmerzreiz auslösen. In sehr seltenen Fällen kann es an der Stelle des Einstichs zur Bildung eines kleinen Blutergusses und/oder zu einer Infektion kommen.
Ja, Betreuungspersonen, die in ihrer täglichen Arbeit direkten Kontakt zu Kindern haben (z. B. Lehrkräfte, Erziehungspersonal etc.) können an unserer Studie teilnehmen. Personal, welches nicht in direktem Kontakt mit Kindern der Einrichtung steht (z. B. Hauswirtschaftspersonal, kaufmännische Abteilung, Facility Manager) gehört nicht zu unserer Zielgruppe und wird dementsprechend nicht getestet.
Generell können nur Kinder und Betreuungspersonen für unsere Testung ausgewählt werden, von denen uns eine gültige Einverständniserklärung zum Zeitpunkt der Probennahme vorliegt. Daher wären wir dankbar, wenn uns Einverständniserklärungen frühzeitig erreichen, sodass wir diese vor Besuch der Einrichtung überprüfen und berücksichtigen können.
Ja, Eltern können gerne zu den vereinbarten Abstrichzeitpunkten sowie auch zur Antikörpertestung unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften (Mund-Nasen-Schutz, Mindestabstand, Handhygiene) dabei sein. Dies bedarf keiner vorherigen Anmeldung. Das Lieblingskuscheltier oder dergleichen darf selbstverständlich auch mitgebracht werden.
Ja, Sie können uns unterstützen, indem folgende Punkte beachtet werden:
- Bitte verzichten Sie bzw. Ihr Kind mindestens 15 Minuten vor dem Abstrich auf Essen, Trinken und Zähneputzen.
- Das Betreuungspersonal wird außerdem gebeten, mindestens 15 Minuten vor dem Abstrich nicht zu rauchen.
Beschreiben Sie Ihrem Kind möglichst „kindgerecht“ wie der Abstrich ablaufen wird, zum Beispiel wie folgt:
„In einem Raum in der Schule/deiner Krippe/deinem Kindergarten wird dich eine Person in Schutzkittel und mit Mundschutz begrüßen. Die Person trägt auch eine große Brille. Das ist ihr „Superheldenoutfit“. Ohne das Outfit könnte sie keinen Abstrich bei dir machen und das ist sehr wichtig. Deshalb wäre es toll, wenn du den Mund so weit aufmachst wie ein brüllender Löwe. Die Superhelden würden auch gerne sehen, wie lang deine Zunge ist, die darfst du ganz weit rausstrecken und „Ahhh“ sagen. Dann wird dir kurz ein Stäbchen, das so aussieht wie ein Wattestäbchen (hier könnten Sie einen Q-Tip zeigen und anfassen lassen), hinten in den Mund gesteckt. Das kann kurz unangenehm sein, so ähnlich, als würdest du aus Versehen mit der Zahnbürste zu weit in den Mund gehen. Dann ist es auch gleich wieder vorbei.“
Ihr Kind kann gerne das Lieblingskuscheltier oder einen anderen beruhigenden Gegenstand mitbringen.
Unser Studienpersonal legt besonders großen Wert auf die Hygiene bei der Probennahme vor Ort, inklusive der regelrechten Desinfektion. Das gesamte Personal trägt während der Testung einen Mund-Nasen-Schutz. Zusätzlich schützt sich das Studienpersonal mit einem Einmalschutzkittel, einem FFP2-Mund-Nasen-Schutz, einer Schutzbrille sowie Einmalhandschuhen. Die ausgewählten Kinder und Betreuungspersonen werden, wenn möglich, einzeln, in einem großen, gut belüfteten Raum getestet.
Eine Sequenzierung wird nur bei einem positiven Fall durchgeführt. Sollte es sich um eine sogenannte Mutante (nicht-Wildtyp SARS-CoV-2) handeln, werden die betroffenen Personen durch die Gesundheitsämter entsprechend darüber informiert.
Die bisher genommenen Rachenabstriche vermittelten uns den Infektionsstand unter Kindern und Lehrkräften zu einem festen Zeitpunkt. Die Antikörpertests geben uns zusätzlich Aufschluss darüber, wie weit verbreitet das Virus über den gesamten Zeitraum der Studie (Oktober 2020 bis jetzt) in den Grundschulen war.
Für die Antikörpertestung ist eine Blutentnahme nötig. Daher muss erneut die Einwilligung jeder teilnehmenden Person bzw. der Sorgeberechtigten der Kinder eingeholt werden. Wir möchten hierzu alle Kinder und Lehrkräfte der teilnehmenden Schulen einladen. Der Versand der Informations- und Einverständniserklärungen erfolgt über den schulischen E-Mail-Verteiler. Die Einverständniserklärungen können bis ca. 2 Wochen nach Ferienende in der Schule abgegeben werden. Der Termin für die Blutentnahme Ende Juni/Anfang Juli wird mit der Schule abgestimmt. Wünschenswert sind ggf. Termine, an denen die Eltern unterstützend dabei sein können.
Zu den Probenentnahmen selbst wird ein Team bestehend aus einem Studienarzt/einer Studienärztin und zwei Mitarbeitern/-innen (z. B. Medizinstudentinnen/-studenten) vor Ort sein. Die Antikörpertestung auf SARS-CoV-2 erfolgt aus Kapillarblut, d. h. hierfür ist eine Blutentnahme aus der Fingerbeere (Fingerspitze) notwendig. Im Rahmen der Blutentnahme wird der Bereich um die Einstichstelle massiert (leicht zusammengedrückt und ausgestrichen). Der Einstich wird mit einer sterilen Lanzette durchgeführt und kann einen kurzen Schmerzreiz auslösen. In sehr seltenen Fällen kann es an der Stelle des Einstichs zur Bildung eines kleinen Blutergusses und/oder zu einer Infektion kommen. Die Bestimmung von IgG-Antikörpern gegen SARS-CoV-2 wird in der Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin des LMU Klinikum mittels des kommerziellen Labortests „Anti-SARS-CoV-2 N“, ein Pan IgG-Antikörpertest der Firma Roche, durchgeführt und auf das N-Antigen getestet.
Mit dem Studienteam können dann vor Ort bei Bedarf zusätzliche Fragen zum Studienablauf und zu den geplanten Untersuchungen geklärt werden. Der Antikörpertest wird wieder von einem kurzen Fragebogen begleitet, der im Anschluss an den Test per E-Mail an die Teilnehmenden verschickt wird.
Der Test erlaubt lediglich eine Aussage über eine zurückliegende Infektion. Die zuständigen Gesundheitsbehörden werden nicht über positive Ergebnisse informiert und es werden auch keine Quarantäne-/Isolationsmaßnahmen eingeleitet. Auf Wunsch kann das Ergebnis der Antikörper-Testung den Teilnehmenden postalisch mitgeteilt werden.
Testergebnisse
Sie werden von uns nur über das Ergebnis informiert, wenn der Befund positiv ist, d. h., wenn das Virus nach Rachenabstrich nachgewiesen wurde. Dies geschieht normalerweise innerhalb von 48 bis spätestens 72 Stunden. Wenn Sie bis dahin nichts gehört haben, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Befund bzw. der Ihres Kindes negativ war. Die Mitteilung erfolgt telefonisch. Zusätzlich wird sich auch das zuständige Gesundheitsamt telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Prozedere (Quarantäne etc.) mit Ihnen zu besprechen.
Im Falle der Antikörpertestung kann das Ergebnis den Teilnehmenden auf Wunsch postalisch mitgeteilt werden.
Ein negatives Testergebnis des Rachenabstrichs bedeutet, dass kein SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen werden konnte. Wenn das Testergebnis positiv ist, wurden SARS-CoV-2-Viruspartikel nachgewiesen, was auf eine akute Infektion hinweist. Dies bedeutet, dass die Person infektiös, also ansteckend für andere sein kann.
Nein, eine Impfung oder eine vorangegangene COVID-19-Erkrankung beeinflusst das Ergebnis nicht.
Die Rachenabstriche der „COVID Kids Bavaria“-Studie werden am LGL mittels RT-PCR-Tests auf das Vorhandensein einer aktiven SARS-CoV-2 Infektion getestet. Bei einer Impfung gegen SARS-CoV-2 werden keine vermehrungsfähigen Viren, sondern nur Virusbestandteile verabreicht, gegen die der Körper eine Abwehrreaktion bildet. Diese Virusbestandteile und die körpereigene Abwehr kann der RT-PCR-Test nicht nachweisen. Nach aktuellem Wissenstand schützen sowohl eine Impfung als auch eine vorangegangene Erkrankung nicht zu hundert Prozent vor einer erneuten Ansteckung, sondern verhindern vor allem eine Erkrankung. Daher kann es in vereinzelten Fällen auch nach Impfung oder durchgemachter Erkrankung zu einer erneuten Infektion kommen. Diese wird dann durch das positive PCR-Ergebnis nachgewiesen.
Nach Abschluss der dritten Erhebungsphase im April 2021 sowie der abschließenden Antikörperanalyse im Juni 2021 werden die Daten gesichtet und ausgewertet. Wir rechnen mit einer ersten Veröffentlichung von Zwischenergebnissen im Sommer 2021. Gemäß wissenschaftlicher Gepflogenheiten werden die Ergebnisse der Studie nach Peer-Review in einem wissenschaftlichen Journal publiziert. Alle Publikationen werden auch über diese Webseite kommuniziert.
Allgemeine studienbezogene Fragen
Wissenschaftliche Studien, wie die hier vorgesehene Untersuchung, dienen in erster Linie dem Erkenntnisgewinn für die Allgemeinheit und nicht dem Wohl des einzelnen Studienteilnehmenden. Dennoch gibt es auch gewisse Begünstigungen: die an der Studie Teilnehmenden haben über die lokale Universitätskinderklinik Zugriff auf Informationen „aus erster Hand“, sie sind umgehend in umfassender ärztlicher Betreuung. Durch die Studienteilnahme (per Fragebogen oder per Virusnachweis) können unter Umständen gesundheitsbedrohliche Faktoren (psychisch und körperlich) früher erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Die Teilnahme an der Studie ist für jede Person (Kinder und Betreuungspersonen) zu jeder Zeit freiwillig. Sollten Sie oder das Kind sich während der Studie dazu entschließen, dass Sie nicht mehr an der Studie teilnehmen möchten, können Sie jederzeit Ihr Einverständnis widerrufen, ganz gleich aus welchen Gründen.
Die Coronaviren sind eine Familie von RNA-Viren, die sowohl Tiere als auch Menschen infizieren und beim Menschen vor allem Erkrankungen des Respirationstrakts auslösen. SARS-CoV-2 ist ein im Jahr 2019 neu entdecktes Coronavirus, das zum Subgenus Sarbecovirus der Betacoronaviren gehört. Es handelt sich um ein behülltes einzelsträngiges RNA-Virus.
SARS-CoV-2 ist der Auslöser der Coronavirus-Erkrankung COVID-19 (Coronavirus Disease 2019).
Gemäß RKI zählen zu den am häufigsten erfassten Symptomen Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust. Vereinzelt kann es auch zu anderen unspezifischen Symptomen kommen, wie beispielsweise Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie, Somnolenz. Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Website des Robert Koch Instituts: www.rki.de.
Ergibt sich ein positiver Nachweis von SARS-CoV-2 in der PCR-Analyse des Rachenabstrichs, so wird der Fall umgehend der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörde übermittelt und über diese eine weiterführende Umgebungsanalyse eingeleitet. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt wird sich in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Im Falle einer Teilnahme an unserer Antikörpertestung werden die zuständigen Gesundheitsbehörden werden nicht über positive Ergebnisse informiert und es werden auch keine Quarantäne-/Isolationsmaßnahmen eingeleitet.
Nein, Geschwisterkinder werden im Rahmen unserer Studie nicht getestet, da eine Übertragung mit dem Virus innerhalb der Familie anders verläuft als innerhalb einer Kinderbetreuungseinrichtung und dadurch das Studienergebnis verzerrt würde; deshalb kann nur ein Kind pro Familie in die Studie aufgenommen werden.
Ja, Kinder von Mitarbeitenden können normal in die Studie eingeschlossen werden, wenn sie einer teilnehmenden Einrichtung angehören, jedoch findet derselbe Ablauf wie bei allen anderen teilnehmenden Kindern statt (Auswahl zum Rachenabstrich per Zufallsverfahren etc.).
Nein, Kinder und Betreuungspersonen müssen nach einer Abstrichnahme nicht in Quarantäne. Eine Quarantäne darf nur vom zuständigen Gesundheitsamt verhängt werden.
Für gewöhnlich wird bei einem positiven Befund nur die Klasse/Gruppe geschlossen und nicht die gesamte Einrichtung.